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Versichertenkarten der Krankenkassen

Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung? Oftmals erscheint der Verwaltungsdschungel undurchdringlich. Wir lassen Sie bei den häufig nicht einfachen Krankenkassenangelegenheiten nicht allein. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei den oft kniffligen Genehmigungsverfahren z.B. nach § 8 Abs. 4 Heilmittel-Richtlinie.

Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses unterscheidet zwischen Heilmittelverordnungen innerhalb und außerhalb des Regelfalls. Heilmittelverordnungen innerhalb des Regelfalls bedürfen keiner Genehmigung durch die Krankenkassen.

Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls sind vor Fortsetzung der Therapie bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen. Die Krankenkassen haben allerdings die Möglichkeit, auf ein Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls zu verzichten.

Wir verraten Ihnen, welche Krankenkassen ein Genehmigungsverfahren durchführen und welche Krankenkassen auf ein solches Verfahren verzichten.

 

Bildquelle: © Tim Reckmann / pixelio.de

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Wir betreuen und unterstützen verschiedene Selbsthilfegruppen und stehen Interessierten mit pharmazeutischen Fachvorträgen zur Verfügung. Die Herz-Apotheke Prohlis ist zugelassene Versandhandelsapotheke.
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